Wenn du jünger als 14 Jahre bist, betrachtet dich das Gesetz in Deutschland noch als Kind. Theoretisch können deine Eltern Sex verbieten. Und sogar, dass du jemanden küsst. Allerdings macht ihr euch beim Küssen nicht strafbar, wenn dein Kusspartner aus freiem Willen mitmacht und nicht älter als 14 ist. Und über 14 Jahren? Seid ihr beide zwischen 14 und 16 Jahren, dürft ihr ohne das Einverständnis der Eltern Geschlechtsverkehr haben, solange alles zwischen euch ohne Zwang passiert. Denn das Gesetz geht davon aus, dass ihr ab diesem Alter eigenverantwortlich handeln könnt. Auch wenn einer von euch älter ist und alles freiwillig geschieht, ist es in Ordnung, solange er/sie nicht älter als 21 Jahre alt ist. Sex zwischen einem 14- bis 16-Jährigen mit jemandem, der älter als 21 Jahre alt ist, kann unter Umständen strafbar sein. Wenn die ältere Person »die fehlende innere Reife des Teenagers ausnutzt«. Manchmal ist es schwierig, zu entscheiden, was strafbar ist oder nicht, und Eltern werden hier oft nervös. Auch das Gericht entscheidet von Fall zu Fall. Entscheidender Faktor ist: freiwillig mitgemacht oder nicht!
Allerdings ist die Gesetzeslage im Ausland häufig deutlich strenger: In Irland zum Beispiel ist Sex erst ab 17 Jahren erlaubt, in Tunesien ab 20. Wie es in anderen Ländern aussieht, siehst du in der Grafik.
Autor: Ann-Marlene Henning, Tina Bremer-Olszewski